bodo -Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh
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Tarifänderungen

Neuerungen seit 14.12.2008:

Neuzonierung der Tageskarte Euregio Bodensee (TKEB)
Die Tageskarte Euregio Bodensee wurde in vier Zonen aufgeteilt. Die Schifffahrt ist nicht mehr inbegriffen, gewährt allerdings einen Rabatt von 25% für TKEB-Inhaber. Inkludiert ist weiterhin die Fähre Romanshorn - Friedrichshafen in der Zone 1 und 2, sowie die Fähre Meersburg - Konstanz in der Zone 2. Es können eine Zone, zwei zusammenhängende Zonen oder alle vier Zonen gekauft werden. Die Preise richten sich nach der Anzahl der gekauften Zonen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der TKEB. Folgende bodo-Zonen sind den entsprechenden TKEB-Zonen zugeordnet:

Zone Euregio 1: 10, 13, 14, 15, 20, 30, 31, 32, 58, 59       Zone Euregio 2: 10, 11, 12, 13, 16, 17, 21 - 26

Baden-Württemberg-Ticket Nacht
Gültig Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetags und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr des Folgetags. Die weiteren Bedingungen entsprechen denen des Baden-Württemberg-Tickets. Das Baden-Württemberg-Ticket Nacht wird im bodo-Verbund anerkannt und verkauft.

Neuerungen seit 01.01.2009:

Tarifanpassung
Die bodo-Fahrpreise erhöhen sich im Schnitt um 4,9 %.
Die Tabelle gibts hier zum download: Fahrpreisübersicht 2010

Tarifkooperatioon mit den Nachbarverbünden DING und naldoSeit 1. Januar besteht eine Verbundkooperation mit der Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (naldo). Diese Zonen sind im Zonenplan mit einer grünen Umrandung kenntlich gemacht. Bei Fahrten in diese Zonen, oder aus diesen Zonen heraus in eine bodo-Zone, gelten die bodo-Tarife. Für Fahrten innerhalb dieser Zonen gelten die Tarife des naldo.

Ebenfalls seit 1. Januar besteht eine Verbundkooperation mit der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING). Für Fahrten ab Aulendorf (neue DING-Kooperationszone 249) in Richtung Bad Schussenried, Biberach und Ulm gilt der Tarif des DING. Für Fahrten innerhalb der Zone 49 (Aulendorf) gilt der bodo-Tarif.

Für Fahrten, die über die Kooperationszonen hinaus in die Tarifgebiete der jeweiligen Nachbarverbünde führen (z.B. Ravensburg - Biberach oder Ravensburg - Sigmaringen), müssen Fahrscheine des jeweiligen Verbundes gelöst werden. Das Addieren von Zeitfahrscheinen ist erlaubt; das Lösen von Anschlussfahrscheinen ist nicht möglich.

Die Freizeitregelung der bodo-Schülermonatskarten (netzweite Gültigkeit ab 13:30 Uhr an Schultagen und ganztägig in den offiziellen Ferien des Landes Baden-Württemberg und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) gilt auch in den neuen Kooperationszonen.

Die vollständigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen erhalten Sie hier:
Tarifbestimmungen 2010 (gültig ab 1.1.2010)


 

 
Informationen und Fahrplanauskünfte



3-Löwen-Takt www.bahn.de

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