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Mobilitätsgarantie
 

Ihre Mobilität ist garantiert.


Garantiert weiterkommen – die bodo-Mobilitätsgarantie

Uns ist wichtig, dass Sie zuverlässig und pünktlich an Ihr Ziel kommen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie sich einfach ein Taxi. Im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernimmt bodo die Taxikosten bis zu einer Höhe von 35 Euro.

Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?

Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.

Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?

Alle Fahrgäste mit Zeitfahrscheinen sowie schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung können sich die Taxikosten erstatten lassen. Bei Schülermonatskarten, JuniorTickets, StudiTickets, Kindergartenkindmonatskarten, sowie bei Fahrscheinen des Gelegenheitsverkehrs (z.B. EinzelTickets), gibt es leider keine Erstattung.

In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?

Für Fahrgäste mit Zeitfahrschein, z.B. Stadtverkehrwochen-, Monats- und Abokarten für Jedermann, sowie schwerbehinderten Menschen übernehmen wir die Taxikosten bis zu einer Höhe von 35 Euro.

Wann ist die Erstattung ausgeschlossen?

Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der im bodo kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt. Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwetter, Bombendrohungen, Streik und Suizid sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen, besteht leider kein Ersatzanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Tickets bekannt war oder auf ein Verschulden des Fahrgasts zurückgeht.

Wie können Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen?

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie Ihres Zeitfahrscheines innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall an die bodo-Geschäftsstelle. Den Erstattungsantrag können Sie übrigens gleich am PC ausfüllen ausdrucken. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung sowie eine Verrechung beim Fahrscheinkauf sind ausgeschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen, maßgeblich hier der § 18. 

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Erstattungsantrag
Beförderungsbedingungen §18




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