Sonderregelungen Tettnang
weitere Informationen unter www.tettnang.de/stadtbus |
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| Geltungsbereich |
Der Geltungsbereich des Stadtverkehrstarifs Tettnang erstreckt sich auf alle Haltestellen der Linien 1 bis 3 des Stadtbus Tettnang. |
| Besondere Tarifangebote |
| Gattung |
Preis |
vom Verbundtarif abweichende Tarifbestimmungen |
| Einzelfahrschein Erwachsener |
1,10 € |
Einzelfahrschein Erwachsener darf von Vollzeitschülern an Schultagen in der Zeit zwischen 7.00 - 8.30 Uhr und 11.00 - 13.30 Uhr nicht genutzt werden. |
| Einzelfahrschein Kind |
0,50 € |
Einzelfahrschein Kind darf von Vollzeitschülern an Schultagen in der Zeit zwischen 7.00 - 8.30 Uhr und 11.00 - 13.30 Uhr nicht genutzt werden. |
| Chipfahrschein |
0,90 € |
Mitnahmemöglichkeit von bis zu 3 Kindern (6-11 J.). Chipfahrschein darf von Vollzeitschülern an Schultagen in der Zeit zwischen 7.00 - 8.30 Uhr und 11.00 - 13.30 Uhr nicht genutzt werden. |
| Monatskarte |
27,50 € |
nicht übertragbar. Die Monatskarte darf von Vollzeitschülern an Schultagen in der Zeit zwischen 7.00 - 8.30 Uhr und 11.00 - 13.30 Uhr nicht genutzt werden. |
| Schülermonatskarte |
28,80 €
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Schülermonatskarten des Verkehrsverbundes werden im Stadtbus ganztägig anerkannt. Alle anderen Stadtbus-Tickets dürfen von Vollzeitschülern an Schultagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr nicht genutzt werden. |
| Abokarte |
222,00 € |
übertragbar; täglich Mitnahmemöglichkeit von bis zu 3 Kindern (6-11 J.), kein Erwerb durch Vollzeitschüler. Die Abokarte darf zudem von Vollzeitschülern an Schultagen in der Zeit zwischen 7.00 - 8.30 Uhr und 11.00 - 13.30 Uhr nicht genutzt werden. |