bodo -Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh
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Wichtiges in Kürze

Kein Fahrscheinverkauf im Zug

Vor Antritt der Fahrt muss ein Fahrschein gelöst werden.
Im Zug kann kein bodo-Fahrschein gelöst werden.
Bei Störung des Fahrscheinautomaten oder wenn keine Fahrkartenausgabe am Einstiegsbahnhof vorhanden ist, melden Sie sich bitte unaufgefordert beim Zugbegleiter oder beim Triebfahrzeugführer, ansonsten wird bei einer Kontrolle das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro fällig.

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Mobilitätsgarantie des Verbundes

  • für Zeitkarteninhaber (Monats- und Abokarten) sowie Schwerbehinderte mit gültiger Wertmarke
  • bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten
    --> mehr

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke werden im Verbund, ebenso wie eingetragene Begleitpersonen, kostenlos befördert.

Sie möchten im Zug 1. Klasse fahren?

Wenn Sie als Erwachsener mit einem Einzelfahrschein unterwegs sind, dann lösen Sie für die Erste-Klasse-Zugstrecke einfach zusätzlich einen Kinderfahrschein. Dasselbe gilt auch für Gruppenreisende. Am Fahrscheinautomat kann der Erste-Klasse-Fahrschein direkt gelöst werden.
Für Zeitkarten gibt es pauschale Zuschläge:
  • Monats-Zuschlag für 40,50 Euro
  • Abokarte Zuschlag für 33,80 Euro/Monat

Züge des DB Fernverkehrs

Die bodo-Fahrscheine gelten nicht in den Zügen InterCity (IC) und EuroCity (EC).

Sie haben etwas verloren?

Wenn Sie während der Fahrt etwas verlieren oder beim Aussteigen etwas vergessen, dann wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Unternehmen, mit dem Sie unterwegs waren. Das geht am schnellsten!
Fundsachenservice der Deutschen Bahn:
Internet: www.fundservice.bahn.de
Tel: 0900 1990599; 59 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunk ggf. abweichend)

Mitnahme von Tieren und Sachen

Ab 1.1.2010 ist die Beförderung von Hunden kostenlos. Kampfhunde sind von der Beförderung ausgeschlossen. Gefährliche Güter sind von der Beförderung ausgeschlossen. Im Einzelfall entscheidet das Personal, ob Sachen oder Tiere zur Beförderung zugelassen werden.

Sie möchten es genau wissen!

Sämtliche Tarifbestimmungen können Sie auf der Seite Tarifbestimmungen abrufen oder Sie erhalten die Unterlagen gegen eine Gebühr von 2 Euro (inkl. Versandkosten) bei der bodo-Geschäftsstelle.

Sie haben eine BahnCard?

Mit der BahnCard gelöste Fahrscheine gelten nur im verbundüberschreitenden Verkehr. Für Fahrten innerhalb des Verbundgebietes können keine Fahrscheine mit der BahnCard gelöst werden.
Ausnahme: die BahnCard 100 ist im gesamten Verbund-
gebiet gültig.

Sie haben Fragen, Anregungen oder auch Kritik

Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Auskunft erhalten Sie bei den Informationsstellen.
Adressen und Telefonnummern finden Sie auch in der rechten Spalte.