JobTicket BW für Landesbedienstete im bodo

Seit 2016 können Sie das JobTicket BW im bodo-Verkehrsverbund bestellen. Die Antragsformulare bzw. den Abo-Bestellschein und den Wechselantrag für das JobTicket BW, finden Sie auf der Seite des Landesamts für Besoldung und Versorgung.

Hier erhalten Sie nähere Informationen zum JobTicket BW für Landesbedienstete im bodo (als Neukunden oder Abo-Bestandskunden).

"Das JobTicket BW ist eine vom Land bezuschusste Fahrkarte für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle. Die Fahrkarte ist ausschließlich im Jahresabonnement mit monatlicher Zahlungsweise erhältlich. Das JobTicket BW wird von den Nahverkehrsverbünden sowie von der der Deutschen Bahn AG angeboten. Das JobTicket BW kann je nach Anbieter unterschiedlich ausgestaltet sein (v.a. Preis, Mitnahmeregelung)". siehe FAQ-LBV.

Das JobTicket BW im bodo ist ein Zuschussmodell des Landes. Es handelt sich um eine reguläres Abonnement aus dem bodo Abo-Angebot, für das der Landesbedienstete nach Neu-Bestellung/Wechsel seit 01.1.2016 einen monatlichen Zuschuss beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) beantragen kann. Über den Antrag auf den Zuschuss des LBV wird die monatliche Bezuschussung direkt zwischen LBV und dem Landesbediensteten geregelt. Es erfolgt im Rahmen der Bestellung des JobTicket BW im bodo keine Verrechnung des Zuschusses mit den Preisen des bodo Abo-Angebots.

Als Landesbediensteter können Sie aus dem gesamten Abonnement-Angebot im bodo Ihr gewünschtes Abonnement (Mindestvertragslaufzeit 12 Monate) beantragen (bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die Formulare auf der Homepage des LBV). Es gelten die von bodo veröffentlichten Preise und Tarifbestimmungen für die verschiedenen Abonnements.

 "Zuschussberechtigt sind die unmittelbar Beschäftigten des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg). Diese Personengruppe umfasst insbesondere Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes. Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte von Kommunen oder Einrichtungen mit eigener Dienstherren- oder Arbeitgebereigenschaft (z.B. Tochterunternehmen des Landes) sind grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt. Als Faustregel gilt: Wer seine Gehaltsabrechnung oder Besoldungsmitteilung vom LBV bekommt, ist zuschussberechtigt" siehe FAQ-LBV

  • Landesbedienstete können das JobTicket BW sowohl als Abo-Neukunde seit Januar 2016 bestellen, als auch als Abo-Bestandskunde.
  • Landesbedienstet als Abo-Bestandskunden, die ein aktuell gültiges bodo-Abonnement besitzen, können in das JobTicket BW wechseln (s.u.)

Von Abo-Neukunden können sämtliche bodo-Abonnement-Angebote bestellt werden, übertragbare oder persönliche Abokarten, Premiumabokarten oder auch die Abo Mobil18 oder Abo Mobil63. Es gelten die Tarifbestimmungen dieser Abonnements hinsichtlich Mitnahmeregelung oder erweiterter Netzgültigkeit.Das JobTicket BW gilt im gesamten bodo-Verbundgebiet (Presistufen 1-8/Netz und den Stadtverkehren).

Abo-Bestandskunden können unter Beibehaltung Ihres Abonnements ins JobTicket BW wechseln.

Das JobTicket BW im bodo kann seit 2016 im sog. Offline-Verfahren bestellt werden. Die Antragsformulare stehen auf der Homepage des LBV zum Herunterladen zu Verfügung. Zu erreichen unter: www.lbv.bwl.de – Menüpunkt: „JobTicket BW“.

Neubestellung

Für Landesbedienstete, die im Rahmen des JobTicket BW erstmals ein Abonnement im bodo bestellen (Abo-Neukunden):

  • Sie benötigen den Antrag auf denZuschuss des LBV und den Abo-Bestellschein / JobTicket BW.
  • Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist und für die Bestellung eventuell erforderliche Unterlagen (aktuelles Foto, Altersnachweise) von Ihnen beigefügt wurden.
  • Bitte senden Sie Ihren Abo-Bestellschein / JobTicket BW zusammen mit dem Antrag auf den Zuschuss ausschließlich per Post an die Abo-Ausgabestelle.

Wechsel

Für Landesbedienstete, die bereits ein bodo-Abonnement besitzen und jetzt (jeweils zum 1. eines Monats) ins JobTicket BW wechseln möchten (Abo-Bestandskunden):

  • Sie benötigen den Antrag auf den Zuschuss des LBV und den Wechselantrag JobTicket BW.
  • Ein gesondertes Kündigungsschreiben ist nicht erforderlich.
  • Der Wechsel ist jeweils zum 1. eines gewünschten Startmonats möglich. Bitte beachten Sie, dass der Wechselantrag gemäß bodo-Tarifbestimmungen bis zum 10. des Vormonats bei Ihrem AboCenter beantragt werden muss. Nähere Informationen finden Sie auf dem Wechselantrag JobTicket BW.
  • Bitte senden Sie den Wechselantrag JobTicket BW zusammen mit dem Antrag auf den Zuschuss ausschließlich per Post an Ihr zuständiges AboCenter.
  • → Welches ist das zuständige AboCenter? Es handelt sich dabei um das Verkehrsunternehmen, von dem Sie bisher Ihre Abokarten erhalten bzw. jährlich (Oktober/November) über die Preisanpassungen der Abos informiert werden. Weitere Hinweise und eine Übersicht der AboCenter-Adressen erhalten sie auf Seite 2 des Wechselantrag JobTicket BW.

Wenn Ihre Fahrstrecke von der Wohnung zur Dienststelle durch mehrere Verkehrsverbünde führt (also neben bodo auch durch DING, naldo oder VHB usw.), dann kann für jeden Verkehrsverbund das JobTicket BW erworben werden. Der Zuschuss wird allerdings nur für ein JobTicket BW ausbezahlt. Die Prüfung erfolgt durch das LBV.