Ab Freitag 28. Januar: FFP2-Maskenpflicht gilt im gesamten bodo-Gebiet

Mit der neuesten Fassung der baden-württembergischen Corona-Verordnung greift eine neue Maskenregelung für die Benutzung von Bus und Bahn. So gilt ab Freitag, den 28. Januar 2022 eine FFP2-Maskenpflicht für alle ab 18 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr.

Das Land Baden-Württemberg veröffentlicht am Freitag, den 28. Januar 2022 eine aktualisierte Fassung seiner Corona-Verordnung. Wesentlich wird hier u.a. die veränderte Maskenpflicht in Bus und Bahn sein. Fahrgäste ab 18 Jahren sind mit Inkrafttreten dieser Corona-Verordnung am 28. Januar verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Unabhängig von den geltenden Alarmstufen.
Damit gilt dann im gesamten Verbundgebiet der drei Landkreise Bodenseekreis, Lindau (Bodensee) und Ravensburg einheitlich eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV.

3G-Regelung gilt weiterhin
Die von Bund und Ländern verabschiedete 3G-Regelung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt weiterhin. Fahrgäste sind dementsprechend aufgefordert, bei der Benutzung von Bus und Bahn einen der Nachweise „geimpft“, „genesen“, „getestet“ mitzuführen.

Ausnahmen 
Kinder unter 6 Jahren sind grundlegend sowohl von der Maskenpflicht als auch von der 3G-Regelung ausgenommen. 

Bei Schülerinnen und Schülern gilt als 3G-Nachweis ein gültiger Schülerausweis bzw. eine gültige Schulbescheinigung. Ausschließlich während der offiziellen Schulferien müssen auch Schülerinnen und Schüler einen 3G-Nachweis bei der Benützung von Bus und Bahn vorweisen können.

Von der Maskenpflicht befreit sind zudem Menschen, denen aus z.B. gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Ein entsprechender Nachweis muss hier mitgeführt werden.
Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen. Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren keine FFP2-Maske, jedoch eine medizinische Maske benützen sollen.

Weitere Informationen auch im Web unter www.bodo.de im Bereich Serviceportal sowie auf den offiziellen Webseiten der baden-württembergischen bzw. bayerischen Landesregierungen.