Bekanntmachungen der Landkreise

Um die Verordnungen und die Verträge der Verbundgesellschaft mit den Landratsämtern und den Verkehrsunternehmen etwas transparenter zu gestalten, haben sich die Verantwortlichen geeinigt, dies hier in einem öffentlichen Raum zu tun. Für Anfragen oder Rückfragen sind die Verbundgeschäftsführung, die Landratsämter und die Verkehrsunternehmen je nach Verantwortungsbereich zuständig.

Richtlinie des Lkr Ravensburg über die Festsetzung der Preise für die bodo-Abokarte/ Abokarte als Höchsttarif.

Richtlinie

Anlage 1 Richtlinie des Lkr Ravensburg über die Festsetzung der Preise für die bodo-Abokarte/ Abokarte als Höchsttarif.

Anlage 1

Richtlinie des Lkr Bodenseekreis über die Festsetzung der Preise für die bodo-Abokarte/ Abokarte als Höchsttarif.

    Richtlinie

Anlage 1 Richtlinie des Lkr Bodenseekreis über die Festsetzung der Preise für die bodo-Abokarte/ Abokarte als Höchsttarif.

    Anlage 1

Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif 

gemeinsame Richtlinie

Anlage 1 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif.
Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Verkehrsunternehmen und der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH

Anlage 1

Anlage 2 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif.
Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH

Anlage 2

Anlage 3 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif.
Einnahmezuscheidungsvertrag zwischen der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh und der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH und der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG sowie den Verkehrsunternehmen.

Anlage 3

Anlage 4 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif.
Vertrag über die Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen und der Bodnesee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH

Anlage 4

Anlage 5 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif.
Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen, zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Uternehmern

Anlage 5

Anlage 6 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif.
Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen zwischen dem Landkreis Bodenseekreis und den erwähnten Verkehrsunternehmen.

Anlage 6

Anlage 7 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif.
Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen zwischen dem Landkreis Bodenseekreis und dem Ladkreis Ravensburg und der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG

Anlage 7

Anlage 8 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif.
Gesellschaftsvertrag der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH

Anlage 8

Anlage 9 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif.
Deutschlandticket und JugendticketBW

Anlage 9