Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bodo.de veröffentlichte Website der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH arbeitet daran, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Aufgrund der eigenen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

  • nicht alle grafischen Bedienelemente enthalten Alt-Tags
  • nicht alle Bildelemente enthalten Alt-Tags
  • nicht alle Grafiken ohne informative Funktion enthalten leere Alt-Tags
  • nicht alle Datentabellen sind richtig aufgebaut
  • über Farbe vermittelte Informationen werden teilweise nicht durch zusätzliche andere Mittel hervorgehoben
  • nicht alle Texte erfüllen die vorgegebenen Helligkeitskontraste
  • nicht alle informationstragenden Grafiken und grafische Bedienelemente erfüllen die vorgegebenen Kontrastverhältnisse
  • die Bedienung der Website per Tastatur ist nur teilweise möglich
  • bei der Bedienung per Tastatur ist es nicht möglich, verschiedene Inhaltsbereiche blockweise zu überspringen
  • die allgemeine Bezeichnung „bodo“ (Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund) fehlt auf allen Seiten
  • keine sinnvolle Tab-Reihenfolge
  • aus Linktexten geht das Ziel oder der Zweck des Links nicht immer hervor
  • Tastaturfokus ist nicht deutlich hervorgehoben
  • nicht alle Bedienelemente haben eine sichtbare Beschriftung im zugänglichen Namen
  • Formulare enthalten keine textuelle Beschreibung von fehlerhaft ausgefüllten Feldern
  • Formularelementen fehlt eine sichtbare Beschriftung
  • ein Formular, das Fehlermeldungen erzeugt, gibt keine Hinweise, wie diese korrigiert werden können
  • nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
  • es stehen noch keine Videos in Gebärdensprache zur Verfügung
  • es stehen noch keine Erläuterungen in Leichter Sprache zur Verfügung

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.06.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen weitere Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.bodo.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH
Anne Hackert

Bahnhofplatz 5
88212 Ravensburg

E-Mail: anne.hackert@bodo.de

Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 0751 36141-34 erreichen.

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.