Ab sofort: Keine 3G-Regelung im ÖPNV

FFP2-Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen

 

Mit der neuesten Fassung der baden-württembergischen als auch bayerischen Corona-Verordnung vom 19. März 2022 wurden Veränderungen für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Entsprechend gilt nun ab sofort keine 3G-Regelung mehr. Weiterhin aktuell bleibt die FFP2-Maskenpflicht für alle ab 18 Jahren.

Die Länder Baden-Württemberg und Bayern haben mit ihren seit dem 19. März 2022 geltenden Corona-Verordnungen eine wesentliche Änderung für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Ab sofort müssen Fahrgäste im gesamten bodo-Verbundgebiet bei der Benutzung von Bus und Bahn keinen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) mehr mitführen.

FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin

Wer mit Bus und Bahn im bodo unterwegs ist, muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske nutzen. Diese Regelung soll noch bis mindestens Samstag, den 2. April 2022 bestehen bleiben und gilt für alle Fahrgäste ab 18 Jahren.

Ausnahmen

  • Kinder unter 6 Jahren sind grundlegend von der Maskenpflicht ausgenommen.
  • Von der Maskenpflicht befreit sind zudem Menschen, denen aus z.B. gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Ein entsprechender Nachweis muss hier mitgeführt werden.
  • Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen. Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren keine FFP2-Maske, jedoch mindestens eine medizinische Maske benützen sollen.
  • Im Fernverkehr ist das Tragen einer medizinischen Maske bundesweit ausreichend.

Weitere Informationen auch auf den offiziellen Webseiten der baden-württembergischen bzw. bayerischen Landesregierungen.