Ab sofort: neue Maskenpflicht in Bus & Bahn

Bei Inzidenz ab 100: nur noch FFP2, KN95, K95 Masken

Entsprechend des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sind bei einer Inzidenz ab 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch medizinische Masken der Standards FFP2, KN95 und K95 gestattet (= Notbremse-Regelung). Die bisher -im baden-württembergischen Verbundgebiet- ebenfalls erlaubten medizinischen OP-Masken sind bei greifender Notbremse-Verordnung nicht mehr zulässig. Die Maskenpflicht greift dabei grundsätzlich erst für Personen ab 6 Jahren.
Aktuell fallen alle drei Landkreise Bodenseekreis, Lindau (B) und Ravensburg unter die Notbremse-Regelung aufgrund der hohen Inzidenzwerte (über 100, Quelle: RKI).

 

Der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) informiert über die veränderte Maskenpflicht-Verordnung, die seit Samstag, den 24. April 2021 bundesweit gilt. Fahrgäste werden gebeten, bei Benutzung von Bus und Bahn die neuen Vorgaben einzuhalten - zum eigenen Schutz sowie in Rücksichtnahme auf weitere Fahrgäste und Personen.

Keine OP-Masken bei Notbremse-Regelung
Neu ist, dass Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an den Haltestellen und Bahnhöfen nur noch Masken nach den Standards FFP2, KN95 und K95 benutzen dürfen, sobald die sogenannte „Notbremse“ greift. Die Notbremse-Verordnung ist eine Bundesregelung und gilt immer dann, wenn der Inzidenzwert an 3 aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt. Aktuell zeigen die drei Landkreise Bodenseekreis, Lindau (B) und Ravensburg, und damit das gesamte bodo-Gebiet, Inzidenzwerte deutlich über 100 an.
 

Landkreis Lindau: Generelle FFP2-Pflicht
Im Landkreis Lindau war und ist das Tragen von medizinischen OP-Masken in Bus und Bahn unabhängig der Inzidenzwerte nicht gestattet. Hier gilt seit jeher die Pflicht, eine FFP2-Maske bzw. mindestens gleichwertige Maske zu benutzen.

Ausnahmen für Kinder & Service/Kontrollpersonal
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske bzw. FFP2 Maske gilt generell erst für Personen ab einem Alter von 6 Jahren. Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Dem Kontroll- und Servicepersonal in öffentlichen Verkehrsmitteln ist es auch bei Inzidenzwerten ab 100 gestattet, ein medizinische OP-Maske zu tragen.

Aktuelle Entwicklungen unter www.bodo.de
Die Notbremse Verordnung tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Die Informationslage bleibt dynamisch. Fahrgäste werden gebeten, die aktuellen Entwicklungen auch in den Medien zu verfolgen. Wichtige Informationen stellt der bodo-Verkehrsverbund unter www.bodo.de zur Verfügung.