Das hat die bayerische Staatsregierung am Dienstag beschlossen. In Baden-Württemberg besteht die Pflicht weiterhin.
In den Bussen und Bahnen des bodo-Verbundgebiets gelten also ab Samstag unterschiedliche Regeln: Wer in Baden-Württemberg unterwegs ist, muss weiterhin eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen, also mindestens eine so genannte OP-Maske. Auf bayerischem Gebiet hingegen besteht keinerlei Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird aber auch hier weiterhin empfohlen.
Der bayerische Teil des bodo-Verbundgebiets entspricht dem Landkreis Lindau (Bodensee).