Fasnetwoche: Busse fahren nach Ferienfahrplan

Foto: (c) Thomas Gretler

Nur wenige Ausnahmen

Die Busse im bodo-Gebiet fahren vom 28. Februar bis 4. März nach dem Ferienfahrplan. Schulen haben teils individuelle Vereinbarungen zur benötigten Schülerbeförderung mit den Verkehrsunternehmen bzw. Landkreisen getroffen.

In der Woche von Montag, 28. Februar bis einschließlich Freitag, 04. März verkehren im bodo-Verbundgebiet die Busse nach dem sogenannten Ferienfahrplan. Es entfallen die für die Schülerbeförderung verstärkenden Kurse morgens und mittags. In den Stadtverkehren kann es ggf. zu abweichenden Regelungen kommen.

 

Schulfahrplan bei Buslinien R90, 7554, 7552 & 216

Im Raum Bad Wurzach wurde für die RAB-Buslinien R90, 7554, 7554.2, 7552 sowie 216 das Schulfahrplan-Angebot festgelegt. Die Buslinien 7534 und 7549 bieten zusätzliche Schulkurse von und nach Bad Wurzach an, verkehren jedoch darüber hinaus nach dem Ferienfahrplan.

 

Linien 60, 110, 111

Auch die Linien 60, 110 und 111 des Bad Wurzacher Verkehrsunternehmens Ehrmann verkehren am 3.3. und 4.3.2022 nach dem regulären Schulfahrplan.

 

Infos in Web & App

Der Ferienfahrplan wird in den elektronischen Auskunftssystemen wie unter bodo.de oder in der FahrplanApp entsprechend beauskunftet. Individuelle Vereinbarungen zwischen Schulen und Verkehrsunternehmen sind in der elektronischen Fahrplanauskunft nicht berücksichtigt. Hier kann es entsprechend zu fehlerhaften Anzeigen im System kommen.

Detaillierte Informationen sind beim jeweiligen Omnibusunternehmen oder auch in den Schulen erhältlich.

 

Freizeit- und Ferienregelung

Die eCard Schule und auch JuniorTickets haben in der genannten Fasnetwoche ganztägige Netzgültigkeit in Bus und Bahn im bodo-Verbundgebiet (außer im Fernverkehr). Ein Schüler- oder Altersnachweis sollten bitte stets mitgeführt werden.

TIPP: Die Ferienregelung greift aufgrund der Fasnet bereits ab Freitag, den 25. Februar 2022!

 

3G & Maske

Nach aktuellem Stand gelten auch während der Fasnetwoche weiterhin die 3G-Regel und Maskenpflicht bei der Benutzung von Bus und Bahn. Schülerinnen und Schüler sind im Zeitraum 28. Februar – 4. März 2022 verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ vorzuweisen.


Fahrgäste ab 18 Jahren (Bayern: ab 17 Jahren) sind laut aktueller Corona-Verordnung verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen. Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren keine FFP2-Maske, jedoch eine medizinische Maske benützen sollen.