In Bus & Bahn gilt künftig 3G

Dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist nun auch in der Bundesratssitzung vom 19.11.2021 zugestimmt worden. Damit wird zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Heißt konkret: Künftig müssen Fahrgäste im bodo-Verbundgebiet einen der Nachweise „geimpft“, „genesen“, „getestet“ mitführen.  

Die entsprechenden Corona-Schutzverordnungen der Länder regeln die Ausgestaltung der Gesetzänderung und bestimmen zudem das zeitliche Inkrafttreten. Aktuell liegen diese Verordnungen noch nicht vor. 


Für die weitere Umsetzung kommt es nun zunächst darauf an, wie die 3G-Regel für den ÖPNV in der nächsten Corona-Schutzverordnung geregelt und gestaltet ist. Die neue Verordnung wird mutmaßlich im Laufe der kommenden Woche veröffentlicht werden. Erst dann stünde laut bodo-Geschäftsführer Jürgen Löffler das konkrete Datum für das Inkrafttreten der 3G-Regel fest.

„Bis zur Veröffentlichung der neuen Corona-Schutzverordnung der Länder Baden-Württemberg und Bayern besteht im bodo-Gebiet zunächst ausschließlich und weiterhin die Maskenpflicht“, unterstreicht Jürgen Löffler.


Maskenpflicht im bodo-Gebiet
Das bodo-Verbundgebiet umfasst die Landkreise Bodenseekreis, Lindau (B) und Ravensburg. Die Maskenpflicht ist hierbei in den Landkreisen unterschiedlich. Für den bayerischen Landkreis Lindau (B) gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn. Für die Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg gilt es, eine medizinische Maske zu tragen.
 

Aktuelle Entwicklungen unter bodo.de
Auf der bodo-Webseite sind im Seitenbereich „Aktuelles“ wichtige Informationen rund um die Benutzung von Bus und Bahn abrufbar. Auch aktuelle Entwicklungen sind der Webseite und den sozialen Medien des Verkehrsverbunds zu entnehmen.