Wichtiges in Kürze

Vor Antritt der Fahrt muss ein Fahrschein gelöst werden.
Im Zug kann kein bodo-Fahrschein gelöst werden.

Bei Störung des Fahrscheinautomaten oder wenn keine Fahrkartenausgabe am Einstiegsbahnhof vorhanden ist, melden Sie sich bitte sofort und unaufgefordert beim Zugbegleiter oder beim Triebfahrzeugführer, ansonsten wird bei einer Kontrolle das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig.

  • ab einer Verspätung von 60 Minuten
  • mehr Informationen unter:

www.fahrgastrechte.info

  • für Zeitkarteninhaber (Monats- und Abokarten) sowie Schwerbehinderte mit gültiger Wertmarke,
  • nicht für Inhaber von Schülermonatskarten, Stadtverkehrs-Monatskarten oder StudiTickets
  • bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten werden bei einem Verschulden des Verkehrsunternehmens Taxikosten in maximaler Höhe von 35 Euro erstattet:

mehr

Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke werden im Verbund, ebenso wie eingetragene Begleitpersonen, kostenlos befördert.

Wenn Sie als Erwachsener mit einem Einzelfahrschein unterwegs sind, dann lösen Sie für die Erste-Klasse-Zugstrecke einfach zusätzlich einen Kinderfahrschein. Dasselbe gilt auch für Gruppenreisende. Am Fahrscheinautomat kann der Erste-Klasse-Fahrschein direkt gelöst werden.
Für Zeitkarten gibt es pauschale Zuschläge:

  • Monats-Zuschlag: 29 Euro
  • Abokarte Zuschlag: 19,30 Euro/Monat

Diese Zuschläge beinhalten auch die Mitnahme eines Fahrrads.

Die bodo-Fahrscheine gelten nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ECE, RJ, RJX).

Wenn Sie während der Fahrt etwas verlieren oder beim Aussteigen etwas vergessen, dann wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Unternehmen, mit dem Sie unterwegs waren. Das geht am schnellsten!
Fundsachenservice der Deutschen Bahn:
Internet: www.bahn.de 
Tel: 0900 1990599; 59 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunk ggf. abweichend)

Die Beförderung von Hunden ist kostenlos. Kampfhunde sind von der Beförderung ausgeschlossen. Gefährliche Güter sind von der Beförderung ausgeschlossen. Im Einzelfall entscheidet das Personal, ob Sachen oder Tiere zur Beförderung zugelassen werden.

Sämtliche Tarifbestimmungen können Sie auf der Seite Tarifbestimmungen abrufen oder Sie erhalten die Unterlagen gegen eine Gebühr von 2 Euro (inkl. Versandkosten) bei der bodo-Geschäftsstelle.

Mit der BahnCard gelöste Fahrscheine gelten nur im verbundüberschreitenden Verkehr. Für Fahrten innerhalb des Verbundgebietes können keine Fahrscheine mit der BahnCard gelöst werden.
Ausnahme: die BahnCard 100 ist im gesamten Verbund-
gebiet gültig.

Schreiben Sie uns Ihre Frage, Ihre Anregung und auch gerne Ihre Kritik über das:

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Telefonisch erreichen Sie uns über die 0751/3614141
oder wenden Sie sich an unsere Verkehrsunternehmer oder die Mobilitätszentralen

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